Wir prüfen zunächst die Identität anhand des Personalausweises oder Reisepasses. Wer aufgrund medizinischer Kontraindikationen nicht geimpft werden kann, muss ebenfalls eine entsprechende Bescheinigung vorlegen.
Aus der Bescheinigung muss hervorgehen, dass der ausstellende Arzt bzw Person, die das ärztliche Attest ausgestellt hat, oder die Identität der Institution. Eine Diagnose ist jedoch nicht erforderlich. Schwangere können den Mutterschaftsurlaubsausweis als ärztliches Attest verwenden, Studierende können eine eigene Immatrikulationsbescheinigung und einen Impfausweis verwenden.
